Silvesterfeuerwerk in der Nähe eines Waldes – Vorsicht Haftung
Derjenige, der in der Silvesternacht ein Feuerwerk in der Nähe eines Waldes abbrennt, haftet bei einem hierdurch verursachten Waldbrand (Feuerwehrkosten etc.) auf Schadensersatz Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 29.10.2009, Az: 4 ZB 09.822).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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