Dienstag, 3. Juli 2012

Download-Software – Weiterverkauf ist zulässig!
Software, die über das Internet gekauft und per Download gespeichert wurde, darf an Dritte weiterverkauft werden, wenn der Erstkäufer seine Kopien löscht und die Software deinstalliert (EuGH, Urteil vom 03.07.2012, Az: C-128/11). Ein Softwarehersteller kann und darf den Weiterverkauf der Software nicht untersagen.
Rechtsanwälte Kotz - Softwarerecht Siegen
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/ijH9B

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