Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer bei Einstellung und später nicht zum Krankenkassenwechsel drängen
Ein Arbeitgeber darf keinen Einfluss auf seine Arbeitnehmer nehmen, damit diese ihre Krankenkasse wechseln (OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2011, Az: 6 U 18/11).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/0kCTo
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen