Freitag, 23. Dezember 2011

Kündigung per Übergabeeinschreiben – Kündigung nicht abgeholt
Holt ein Arbeitnehmer eine Kündigung die per Übergabeeinschreiben an ihn versandt wurde nicht bei der Post ab, so ist dem Arbeitnehmer die Kündigung nicht zugegangen und der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer erneut kündigen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer in diesen Fällen auch weiterhin Arbeitsentgelt zahlen, wenn er durch die Nichtannahme die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.08.2011, 10 Sa 156/11).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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