Freitag, 3. Dezember 2010

Marktplatz – Sturz über Verkaufsständer – Haftung

Stürzt ein Marktplatzbesucher über die Stützen eines Verkaufsständers und zieht sich hierbei eine Verletzung zu, so muss er im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beweisen, dass es sich um eine „Stolperfalle“ gehandelt hat. Kann der Marktplatzbesucher dies nicht beweisen, ist er beweisfällig geblieben und seine Klage wird abgewiesen (Landgericht Coburg, Urteil vom 31.08.2010, Az: 11 O 155/10).
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Donnerstag, 2. Dezember 2010

Wirtschaftlichkeitsgebot bei Nebenkosten – Beachtung durch Vermieter

Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot trifft den Vermieter gegenüber dem Mieter die vertragliche Nebenpflicht, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der von diesem zu tragenden Nebenkosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Ein Verstoß gegen diese Nebenpflicht kann zu einem Schadensersatzanspruch führen, der sich auf Freihaltung des Mieters von den unnötigen Kosten richtet. Hieraus folgt für den Vermieter, dass sein Verhalten dem Standpunkt eines vernünftigen Wohnungsvermieters, der ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge behält, entsprechen muss, wobei ihm ein gewisser Entscheidungsspielraum zusteht. Die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot trägt der Mieter (LG Heidelberg, Urteil vom 26.11.2010, Az: 5 S 40/10).
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