Bekanntgabe der Verkäuferanschriften bei dem Internetauktionshaus eBay
Das Internetauktionshaus eBay muss bei offensichtlichen Markenrechtsverletzungen in eBay-Auktionen die Verkäuferanschriften dem Markenrechtsinhaber mitteilen. Eine Rechtsverletzung ist offensichtlich, wenn keine ernsthafte Möglichkeit zu einer abweichenden rechtlichen oder tatsächlichen Beurteilung besteht. An die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung sind wegen möglicher Auswirkungen zu Lasten nicht beteiligter Dritter strenge Anforderungen zu stellen, so dass Zweifel in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht der Annahme einer offensichtlichen Rechtsverletzung entgegen stehen (LG Berlin, Urteil vom 06.10.2011, Az.: 16 O 417/10).
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Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Montag, 5. Dezember 2011
Samstag, 3. Dezember 2011
Wettkampfsport – Verletzung des Fairnessgebots -Haftung
Die Haftung für Verletzungen bei Ausübung eines Wettkampfsports unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderen Voraussetzungen, um dem Umstand gerecht zu werden, dass alle Beteiligten einvernehmlich einen mit üblicherweise auch körperlichem Einsatz geführten Wettkampf betreiben. Dadurch besteht eine erhöhte Gefahr der Zufügung gegenseitiger Verletzungen. Es muss für eine Haftung daher zum einen entweder ein Verstoß gegen die für die jeweilige Sportart geltenden Regeln oder ein Verstoß gegen das Fairnessgebot vorliegen und zum anderen ein schuldhaftes Handeln gegeben sein, wobei beim Verschulden die Besonderheiten des einschlägigen Wettkampfsports zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 27.10.2009, BGHZ 63, 140 ff.; BGHZ 154, 316 ff.). Das Prinzip der Fairness bei der Sportausübung, welches vom Europarat als Code of Sports Ethics normiert und zum obersten Sportprinzip erklärt wurde, bedeutet mehr als nur die Einhaltung der Regeln. Es verkörpert vielmehr auch die Idee der Freundschaft und des Spielens im rechten Geist. Es zielt insbesondere auch ab auf die Beseitigung von körperlicher Gewalt und soll somit zur Achtung und Beachtung des Gegners als einen Spielpartner führen (Landgericht Kiel, Az: 9 O 53/09, Urteil vom 04.02.2011).
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Die Haftung für Verletzungen bei Ausübung eines Wettkampfsports unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderen Voraussetzungen, um dem Umstand gerecht zu werden, dass alle Beteiligten einvernehmlich einen mit üblicherweise auch körperlichem Einsatz geführten Wettkampf betreiben. Dadurch besteht eine erhöhte Gefahr der Zufügung gegenseitiger Verletzungen. Es muss für eine Haftung daher zum einen entweder ein Verstoß gegen die für die jeweilige Sportart geltenden Regeln oder ein Verstoß gegen das Fairnessgebot vorliegen und zum anderen ein schuldhaftes Handeln gegeben sein, wobei beim Verschulden die Besonderheiten des einschlägigen Wettkampfsports zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 27.10.2009, BGHZ 63, 140 ff.; BGHZ 154, 316 ff.). Das Prinzip der Fairness bei der Sportausübung, welches vom Europarat als Code of Sports Ethics normiert und zum obersten Sportprinzip erklärt wurde, bedeutet mehr als nur die Einhaltung der Regeln. Es verkörpert vielmehr auch die Idee der Freundschaft und des Spielens im rechten Geist. Es zielt insbesondere auch ab auf die Beseitigung von körperlicher Gewalt und soll somit zur Achtung und Beachtung des Gegners als einen Spielpartner führen (Landgericht Kiel, Az: 9 O 53/09, Urteil vom 04.02.2011).
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Verkehrsunfall – Motorradkleidung – Abzug neu für alt
Wird bei einem Verkehrsunfall die Motorradbekleidung beschädigt, so muss der Schädiger dem Geschädigten den Neupreis der Motorradbekleidung ersetzen, wenn diese nicht älter als 5 Jahre ist, da Motorradbekleidung eine sehr lange Lebensdauer besitzt. Ein Abzug neu für alt ist in diesen Fällen nicht vorzunehmen (AG Essen, Urteil vom 23.08.2005, Az: 24 C 436/04).
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Wird bei einem Verkehrsunfall die Motorradbekleidung beschädigt, so muss der Schädiger dem Geschädigten den Neupreis der Motorradbekleidung ersetzen, wenn diese nicht älter als 5 Jahre ist, da Motorradbekleidung eine sehr lange Lebensdauer besitzt. Ein Abzug neu für alt ist in diesen Fällen nicht vorzunehmen (AG Essen, Urteil vom 23.08.2005, Az: 24 C 436/04).
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Freitag, 2. Dezember 2011
Betriebskostenpauschale – Auskunft über tatsächliche Betriebskosten
Ein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter zur tatsächlichen Höhe der bei der Wohnraummiete von einer Pauschale abgedeckten Betriebskosten gemäß § 242 BGB kommt nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine nachträgliche Ermäßigung der Betriebskosten bestehen. Dabei sind Ermäßigungen einzelner Betriebskosten nicht relevant, wenn sie durch Erhöhungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 16.11.2011, Az: VIII ZR 106/11).
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Ein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter zur tatsächlichen Höhe der bei der Wohnraummiete von einer Pauschale abgedeckten Betriebskosten gemäß § 242 BGB kommt nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine nachträgliche Ermäßigung der Betriebskosten bestehen. Dabei sind Ermäßigungen einzelner Betriebskosten nicht relevant, wenn sie durch Erhöhungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 16.11.2011, Az: VIII ZR 106/11).
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Verkehrsunfall – Reparaturkosten 130% über Wiederbeschaffungswert
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in der Regel nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat.
In Fällen in denen zwar die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über der 130 %-Grenze liegen, es dem Geschädigten aber - auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht übersteigen, kann der Geschädigte eine Abrechnung der konkret angefallenen Reparaturkosten vornehmen.
Der Geschädigte, der sein beschädigtes Kraftfahrzeug instand gesetzt hat, obwohl ein Sachverständiger die voraussichtlichen Kosten der Reparatur auf einen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigenden Betrag geschätzt hat, kann den Ersatz von Reparaturkosten nur dann verlangen, wenn er nachweist, dass die tatsächlich durchgeführte Reparatur, sofern diese fachgerecht und den Vorgaben des Gutachtens entsprechend ausgeführt worden ist, wirtschaftlich nicht unvernünftig war.
Die Erstattung von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert ist nicht gerechtfertigt, wenn der Geschädigte sein Kraftfahrzeug nicht vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Sachverständigen in Stand setzt (BGH, Urteil vom 15.11.2011, Az: VI ZR 30/11).
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in der Regel nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat.
In Fällen in denen zwar die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über der 130 %-Grenze liegen, es dem Geschädigten aber - auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht übersteigen, kann der Geschädigte eine Abrechnung der konkret angefallenen Reparaturkosten vornehmen.
Der Geschädigte, der sein beschädigtes Kraftfahrzeug instand gesetzt hat, obwohl ein Sachverständiger die voraussichtlichen Kosten der Reparatur auf einen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigenden Betrag geschätzt hat, kann den Ersatz von Reparaturkosten nur dann verlangen, wenn er nachweist, dass die tatsächlich durchgeführte Reparatur, sofern diese fachgerecht und den Vorgaben des Gutachtens entsprechend ausgeführt worden ist, wirtschaftlich nicht unvernünftig war.
Die Erstattung von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert ist nicht gerechtfertigt, wenn der Geschädigte sein Kraftfahrzeug nicht vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Sachverständigen in Stand setzt (BGH, Urteil vom 15.11.2011, Az: VI ZR 30/11).
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Donnerstag, 1. Dezember 2011
Wechselseitige Beleidigungen - Straffreiheit
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter nach § 199 StGB beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären. Für die Straffreiheit kommt es nicht auf deren zeitliche Abfolge an. Entscheidend ist allein, dass es sich um wechselseitige, d.h. unmittelbar aufeinanderfolgende, in einem spezifischen Zusammenhang stehende Beleidigungen handelt. Dem entsprechend kann auch derjenige, auf dessen Beleidigung der Beleidigte mit einer eben solchen reagiert hat, nach § 199 StGB für straffrei erklärt werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 24.02.2011, Az: 2 Ss 30/11).
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Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter nach § 199 StGB beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären. Für die Straffreiheit kommt es nicht auf deren zeitliche Abfolge an. Entscheidend ist allein, dass es sich um wechselseitige, d.h. unmittelbar aufeinanderfolgende, in einem spezifischen Zusammenhang stehende Beleidigungen handelt. Dem entsprechend kann auch derjenige, auf dessen Beleidigung der Beleidigte mit einer eben solchen reagiert hat, nach § 199 StGB für straffrei erklärt werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 24.02.2011, Az: 2 Ss 30/11).
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Sponsored Links – Haftung des Webseitenbetreibers
Bindend man als Webseitenbetreiber Werbelinks (sog. „sponsored links“) auf seiner Internetseite ein, haftet man für Rechtsverletzungen, die durch diese Werbelinks begangen werden, wenn man Kenntnis von möglichen Rechtsverletzungen hat (LG Stuttgart, Beschluß vom 11.11.2011, Az.: 17 O 706/11).
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Bindend man als Webseitenbetreiber Werbelinks (sog. „sponsored links“) auf seiner Internetseite ein, haftet man für Rechtsverletzungen, die durch diese Werbelinks begangen werden, wenn man Kenntnis von möglichen Rechtsverletzungen hat (LG Stuttgart, Beschluß vom 11.11.2011, Az.: 17 O 706/11).
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