Fristlose Kündigung trotz Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum Kündigungsdatum
Ein Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber trotz Freistellung von der Arbeitsleistung fristlos gekündigt werden, wenn vom Arbeitgeber schwerwiegende Vertragsverletzungen begangen wurden, von denen der Arbeitgeber erst später Kenntnis erlangt (LAG Hessen, Urteil vom 29.08.2011, Az: 7 Sa 248/11).
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Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Donnerstag, 8. Dezember 2011
Mittwoch, 7. Dezember 2011
Private Krankenversicherung – fristlose Kündigung durch Versicherung
Eine private Krankenversicherung kann nach § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG nicht wegen Prämienrückstands fristlos von der Krankenversicherung gekündigt werden. Begeht der Versicherungsnehmer jedoch sonstige schwerwiegende Vertragsverletzungen, so kann die Krankenversicherung des Vertrags nach § 314 Abs. 1 BGB kündigen. In diesem Fall wird die Krankversicherung mit dem bisherigen Versicherer weder im Basistarif (§ 12 Abs. 1a VAG) fortgesetzt, noch steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Abschluss eines derartigen Vertrages mit seinem bisherigen Versicherer zu. Ein ausreichender Schutz des Versicherungsnehmers wird dadurch erzielt, dass er weiterhin darauf Anspruch hat, gemäß § 193 Abs. 5 VVG bei einem anderen Versicherer im Basistarif nach § 12 Abs. 1a VVG versichert zu werden. Im Bereich der Pflegepflichtversicherung ist hingegen jede außerordentliche Kündigung des Versicherers gemäß § 110 Abs. 4 SGB XI ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 07.12.2011, Az: IV ZR 50/11; IV ZR 105/11).
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Eine private Krankenversicherung kann nach § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG nicht wegen Prämienrückstands fristlos von der Krankenversicherung gekündigt werden. Begeht der Versicherungsnehmer jedoch sonstige schwerwiegende Vertragsverletzungen, so kann die Krankenversicherung des Vertrags nach § 314 Abs. 1 BGB kündigen. In diesem Fall wird die Krankversicherung mit dem bisherigen Versicherer weder im Basistarif (§ 12 Abs. 1a VAG) fortgesetzt, noch steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Abschluss eines derartigen Vertrages mit seinem bisherigen Versicherer zu. Ein ausreichender Schutz des Versicherungsnehmers wird dadurch erzielt, dass er weiterhin darauf Anspruch hat, gemäß § 193 Abs. 5 VVG bei einem anderen Versicherer im Basistarif nach § 12 Abs. 1a VVG versichert zu werden. Im Bereich der Pflegepflichtversicherung ist hingegen jede außerordentliche Kündigung des Versicherers gemäß § 110 Abs. 4 SGB XI ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 07.12.2011, Az: IV ZR 50/11; IV ZR 105/11).
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Beleidigungen gedeckt durch die Kunstfreiheit?
Die künstlerische Freiheit deckt nicht die Beleidigung eines Dritten mit den Worten: „Arschloch“, „verfickter …“ und „Bastard“. Solche Beleidigungen sind nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt und stellen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Dritten dar (LG Berlin, Urteil vom 15.11.2011, Az.: 27 O 393/11).
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Die künstlerische Freiheit deckt nicht die Beleidigung eines Dritten mit den Worten: „Arschloch“, „verfickter …“ und „Bastard“. Solche Beleidigungen sind nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt und stellen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Dritten dar (LG Berlin, Urteil vom 15.11.2011, Az.: 27 O 393/11).
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Wohnungsrecht (unentgeltliches) – Kostentragung Gemeinschaftskosten
Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts hat sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen. Die anteilig auf seine Wohnung entfallenden verbrauchsunabhängigen Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung trägt der Wohnungsberechtigte auch dann, wenn er die Wohnung nicht nutzt (BGH, Urteil vom 21.10.2011, Az: V ZR 57/11).
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Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts hat sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen. Die anteilig auf seine Wohnung entfallenden verbrauchsunabhängigen Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung trägt der Wohnungsberechtigte auch dann, wenn er die Wohnung nicht nutzt (BGH, Urteil vom 21.10.2011, Az: V ZR 57/11).
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Dienstag, 6. Dezember 2011
Telekommunikationsvertrag – Abtretung von Forderungen
Tritt ein Telekommunikationsunternehmen Forderungen aus Telefonmehrwertverträgen an Factoringunternehmen etc. ab und werden hierbei die vollständigen Verbindungsdaten (ungeschwärzte Einzelverbindungsnachweise) an das Factoringunternehmen übergeben, so ist die Abtretung wegen des Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis gemäß § 134 BGB i.V.m. § 206 Abs. 1 StGB i.V.m. § 88 TKG nichtig, so dass das Factoringunternehmen keine Ansprüche geltend machen kann (AG Bremen, Az: 9 C 430/11, Urteil vom 20.10.2011).
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Tritt ein Telekommunikationsunternehmen Forderungen aus Telefonmehrwertverträgen an Factoringunternehmen etc. ab und werden hierbei die vollständigen Verbindungsdaten (ungeschwärzte Einzelverbindungsnachweise) an das Factoringunternehmen übergeben, so ist die Abtretung wegen des Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis gemäß § 134 BGB i.V.m. § 206 Abs. 1 StGB i.V.m. § 88 TKG nichtig, so dass das Factoringunternehmen keine Ansprüche geltend machen kann (AG Bremen, Az: 9 C 430/11, Urteil vom 20.10.2011).
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Absage einer ambulanten Operation – Verdienstausfall des Patienten
Ein Arzt kann eine ambulante Operation einen Tag vor der Operation absagen, wenn er erfährt, dass der Patient keine häusliche Nachbetreuung hat. Der Arzt muss dem Patienten in diesen Fällen keinen Verdienstausfall zahlen, da die Gesundheitsgefahren für den Patienten ohne eine häusliche Betreuung zu hoch waren (AG München, Urteil vom 21.07.2011, Az.: 275 C 9085/11).
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Ein Arzt kann eine ambulante Operation einen Tag vor der Operation absagen, wenn er erfährt, dass der Patient keine häusliche Nachbetreuung hat. Der Arzt muss dem Patienten in diesen Fällen keinen Verdienstausfall zahlen, da die Gesundheitsgefahren für den Patienten ohne eine häusliche Betreuung zu hoch waren (AG München, Urteil vom 21.07.2011, Az.: 275 C 9085/11).
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Positiver Behördenbescheid versehentlich versendet – Bindungswirkung
Verschickt eine Behörde einen positiven Bescheid (im Fall die Kostenübernahme für eine Therapie), obwohl dieser nicht versendet werden sollte, so ist die Behörde an diesen Bescheid gebunden und zur Leistung verpflichtet (SG Wiesbaden, Urteil vom 01.09.2011, Az.: S 9 R 163/09). Sog. Scheinverwaltungsakte sind aufgrund des Vertrauensschutzes wirksam.
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Verschickt eine Behörde einen positiven Bescheid (im Fall die Kostenübernahme für eine Therapie), obwohl dieser nicht versendet werden sollte, so ist die Behörde an diesen Bescheid gebunden und zur Leistung verpflichtet (SG Wiesbaden, Urteil vom 01.09.2011, Az.: S 9 R 163/09). Sog. Scheinverwaltungsakte sind aufgrund des Vertrauensschutzes wirksam.
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