Mehrarbeit – Ausgleich durch Freizeitgewährung – Fälligkeit Folgejahr
Sehen die tarifvertraglichen Regelungen vor, dass Mehrarbeit durch Freizeitgewährung ausgeglichen werden kann und zu vergüten ist, wenn sie bis zum 31.03. des Folgejahres nicht durch Freizeitgewährung ausgeglichen wurde, ist der Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung erst am 31.03. des Folgejahres fällig. Eine tarifvertragliche Ausschlussfrist läuft erst ab diesem Zeitpunkt (LAG Düsseldorf 9 Sa 1958/07, Urteil vom 11.07.2008, Az: 9 Sa 1958/07).
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Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Freitag, 6. Januar 2012
Donnerstag, 5. Januar 2012
Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses – Abmahnung ist Voraussetzung
Bevor ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihe, Heimvertrag, Versicherungsvertrag usw.) gekündigt werden kann, muss der jeweilige Vertragspartner abgemahnt werden. Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens des Vertragspartners nicht; darüber hinaus muss aus der Abmahnung für den Vertragspartner deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht und er für den Fall weiterer Verstöße mit rechtlichen Konsequenzen (Kündigung) rechnen muss (BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az: VIII ZR 3/11).
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Bevor ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihe, Heimvertrag, Versicherungsvertrag usw.) gekündigt werden kann, muss der jeweilige Vertragspartner abgemahnt werden. Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens des Vertragspartners nicht; darüber hinaus muss aus der Abmahnung für den Vertragspartner deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht und er für den Fall weiterer Verstöße mit rechtlichen Konsequenzen (Kündigung) rechnen muss (BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az: VIII ZR 3/11).
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Mittwoch, 4. Januar 2012
Gas-Wheelie mit Motorrad - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?
Die Fahrt auf dem Hinterrad eines Motorrads ohne Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs ist zwar in hohem Maße verkehrswidrig, stellt jedoch noch keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB dar (AG Lübeck, Beschluss vom 09.12.2011, Az: 61 Gs 125/11).
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Die Fahrt auf dem Hinterrad eines Motorrads ohne Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs ist zwar in hohem Maße verkehrswidrig, stellt jedoch noch keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB dar (AG Lübeck, Beschluss vom 09.12.2011, Az: 61 Gs 125/11).
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Dienstag, 3. Januar 2012
Verstoß gegen Rauchverbot – fristlose Kündigung?
Der nachhaltige Verstoß nach mehreren einschlägigen Abmahnungen gegen das wirksame Rauchverbot in einem feuergefährdeten Betrieb ist geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2011, Az: 12 Sa 956/11). Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
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Der nachhaltige Verstoß nach mehreren einschlägigen Abmahnungen gegen das wirksame Rauchverbot in einem feuergefährdeten Betrieb ist geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2011, Az: 12 Sa 956/11). Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
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Haftung der Gemeinde und eines Bauunternehmens für Gebäudeschäden nach Kanalbauarbeiten
Eine Gemeinde und ein ausführendes Bauunternehmen haften auch nach Jahren noch für mangelhaft durchgeführte Kanalbauarbeiten, die zu Gebäudeschäden (im Fall Gebäuderisse aufgrund Grundwasserspiegelabfalls) geführt haben (OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2011, Az: 1 U 379/06).
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Eine Gemeinde und ein ausführendes Bauunternehmen haften auch nach Jahren noch für mangelhaft durchgeführte Kanalbauarbeiten, die zu Gebäudeschäden (im Fall Gebäuderisse aufgrund Grundwasserspiegelabfalls) geführt haben (OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2011, Az: 1 U 379/06).
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Montag, 2. Januar 2012
Grilldiebstahl aus dem Garten – Haftung der Hausratsversicherung?
Eine Hausratsversicherung muss einen Grill ersetzen, wenn dieser aufgrund eines Einbruchdiebstahls oder infolge eines Raubes abhandenkommt. Eine Leistungspflicht besteht hingegen nicht, wenn der Grill aus einem ungesicherten Garten entwendet worden ist, der nicht vollständig eingefriedet und gegen unbefugtes Betreten geschützt ist (AG Bad Segeberg, Urteil vom 22.12.2011, Az: 17 C 116/11).
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Eine Hausratsversicherung muss einen Grill ersetzen, wenn dieser aufgrund eines Einbruchdiebstahls oder infolge eines Raubes abhandenkommt. Eine Leistungspflicht besteht hingegen nicht, wenn der Grill aus einem ungesicherten Garten entwendet worden ist, der nicht vollständig eingefriedet und gegen unbefugtes Betreten geschützt ist (AG Bad Segeberg, Urteil vom 22.12.2011, Az: 17 C 116/11).
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Witwen-/Witwerrente nach 17tägiger Ehezeit?
Eine Ehe muss in der Regel mindestens 1 Jahr gedauert haben, bevor ein Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente besteht (LSG Hessen, Urteil vom 16.11.2011, Az: L 5 R 320/10). Nur wenn die Eheschließung keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente bezwecken sollte (sog. Versorgungsehe), kann bei Ehen unter einem Jahr eine entsprechende Rente beansprucht werden.
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Eine Ehe muss in der Regel mindestens 1 Jahr gedauert haben, bevor ein Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente besteht (LSG Hessen, Urteil vom 16.11.2011, Az: L 5 R 320/10). Nur wenn die Eheschließung keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente bezwecken sollte (sog. Versorgungsehe), kann bei Ehen unter einem Jahr eine entsprechende Rente beansprucht werden.
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