Vereinsausschluss bei kritischen Nachfragen zu Vereinsausgaben?
Ein Verein kann ein Mitglied nicht deshalb aus dem Verein ausschließen, weil dieses kritische Nachfragen zu Vereinsausgaben bzw. zu Geldverwendungen stellt (AG München, Urteil vom 05.10.2011, Az: 251 C 14702/11).
Rechtsanwälte Kotz Kreuztal/Siegen - Vereinsrecht
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Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Dienstag, 6. März 2012
Montag, 5. März 2012
Unfallversicherung – allergische Reaktion ein Unfall?
Erleidet man aufgrund einer allergischen Lebensmittelreaktion (nach dem des oralen Verzehrs von Lebensmitteln) eine dauerhafte Gesundheitsschädigung, so ist diese in der privaten Unfallversicherung mitversichert. Eine allergische Lebensmittelreaktion stellt in diesem Zusammenhang einen Unfall im Sinne von § 178 Abs. 2 VVG dar: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet“ (OLG München, Urteil vom 01.03.2012, Az: 14 U 2523/11).
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Erleidet man aufgrund einer allergischen Lebensmittelreaktion (nach dem des oralen Verzehrs von Lebensmitteln) eine dauerhafte Gesundheitsschädigung, so ist diese in der privaten Unfallversicherung mitversichert. Eine allergische Lebensmittelreaktion stellt in diesem Zusammenhang einen Unfall im Sinne von § 178 Abs. 2 VVG dar: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet“ (OLG München, Urteil vom 01.03.2012, Az: 14 U 2523/11).
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Gewährleistungsausschluss aus Musterautokaufvertrag von bekannter Onlineautoverkaufsplattform ist unwirksam!
Die Gewährleistungsausschlussklausel: „Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.“ in einem Musterautokaufvertrag ist unwirksam, da der Wortlaut „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ in Satz 1 jegliche Haftung ausschließt (LG Oldenburg, Urteil vom 01.02.201,Az.: 6 O 2527/11).
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Die Gewährleistungsausschlussklausel: „Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.“ in einem Musterautokaufvertrag ist unwirksam, da der Wortlaut „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ in Satz 1 jegliche Haftung ausschließt (LG Oldenburg, Urteil vom 01.02.201,Az.: 6 O 2527/11).
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Sonntag, 4. März 2012
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum
Steht fest, dass ein Fahrerlaubnisinhaber sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, weil er als gelegentlicher Konsument von Cannabis die Einnahme von Cannabis und das Fahren unter dem Einfluss von THC nicht trennen kann, dann kann er auch im Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Behauptung, er habe die Kraftfahreignung wiedererlangt, nur durchdringen, wenn er - unabhängig von der Forderung nach Entgiftung, Entwöhnung und einjähriger Drogenabstinenz - bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachweist, dass er im Umgang mit Drogen einen tiefgreifenden und stabilen Einstellungswandel vollzogen hat. Der Nachweis eines solchen Einstellungswandels erfordert neben ärztlichen Feststellungen regelmäßig eine psychologische Begutachtung und damit die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (VG Freiburg, Urteil vom 26.1.2012, Az: 4 K 1256/11).
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Steht fest, dass ein Fahrerlaubnisinhaber sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, weil er als gelegentlicher Konsument von Cannabis die Einnahme von Cannabis und das Fahren unter dem Einfluss von THC nicht trennen kann, dann kann er auch im Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Behauptung, er habe die Kraftfahreignung wiedererlangt, nur durchdringen, wenn er - unabhängig von der Forderung nach Entgiftung, Entwöhnung und einjähriger Drogenabstinenz - bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachweist, dass er im Umgang mit Drogen einen tiefgreifenden und stabilen Einstellungswandel vollzogen hat. Der Nachweis eines solchen Einstellungswandels erfordert neben ärztlichen Feststellungen regelmäßig eine psychologische Begutachtung und damit die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (VG Freiburg, Urteil vom 26.1.2012, Az: 4 K 1256/11).
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Schluss mit den Märchen! - Die häufigsten Mietrechtsirrtümer
1. Ein bis zwei laute Partys pro Jahr darf ein Mieter feiern! Falsch! Grundsätzlich ist die Nachtruhe einzuhalten und zwar von 22.00 bis 6.00 Uhr. Musik und Gespräche darf es im Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr eigentlich nur noch in Zimmerlautstärke geben. Ausnahmen können bei Hochzeiten oder Silvester gelten.
2. Der Vermieter darf immer einen Schlüssel haben! Falsch! Nur wenn es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde, kann der Vermieter einen Zweitschlüssel zurückbehalten. Aber auch dann darf er die Mietwohnung in aller Regel nicht betreten.
3. Präsentiert man drei Nachmieter, kommt man aus dem Mietvertrag! Falsch! Der Vermieter muss den Mieter grundsätzlich nicht aus dem Vertrag entlassen, egal wie viele Nachmieter er ihm vorstellt. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur wenige: Etwa, wenn im Vertrag eine Nachmieterklausel vereinbart wurde, die dem Mieter das Recht einräumt, einen neuen Mieter zu stellen. Oder es besteht ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters am vorzeitigen Vertragsende (z.B. wenn dieser aus beruflichen Gründen umziehen muss).
4. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung sofort räumen lassen! Falsch! Weigert sich der Mieter trotz fristgerechter und formell wirksamer Kündigung auszuziehen, muss er erst durch ein Gericht zur Wohnungsräumung verurteilt werden.
5. Bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters muss der Mieter sofort ausziehen! Falsch! Die Hürden für eine Eigenbedarfskündigung liegen sehr hoch. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder einen nahen Verwandten benötigt. Der Eigenbedarf darf zum Beispiel nicht schon bei Abschluss des Mietvertrages für den Vermieter „vorhersehbar“ gewesen sein. Das Bundesverfassungsgericht erwartet von Eigentümern, dass sie die Entwicklung für sich und ihre Familie über etwa 5 Jahre überschauen. Eltern von Teenagern müssen daher Wohnungsinteressenten auf die Möglichkeit von Eigenbedarf hinsichtlich ihrer Kinder hinweisen oder einen befristeten Mietvertrag mit den Mietern abschließen.
6. Nur Mängel am Wohnhaus berechtigen zur Mietminderung! Falsch! Auch „Einwirkungen von außerhalb“ auf die Wohnung können zur Mietminderung berechtigen. Als Mängel sind durch die Rechtsprechung beispielsweise starker Baulärm aus der Nachbarschaft (z.B. ca. 21 % Mietminderung bei Lärmbelästigung durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an einem Nachbarhaus) oder Gestank aus einer Nachbarwohnung durch ein Haustier (z.B. 33 % Mietminderung) anerkannt. Wichtig ist, dass der Mangel dem Mieter nicht schon bei Mietvertragsabschluss bekannt war. Denn dann entfällt grundsätzlich das Recht, die Miete zu mindern. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.meinmietrecht.de
http://www.ra-kotz.de/mietrecht.htm
1. Ein bis zwei laute Partys pro Jahr darf ein Mieter feiern! Falsch! Grundsätzlich ist die Nachtruhe einzuhalten und zwar von 22.00 bis 6.00 Uhr. Musik und Gespräche darf es im Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr eigentlich nur noch in Zimmerlautstärke geben. Ausnahmen können bei Hochzeiten oder Silvester gelten.
2. Der Vermieter darf immer einen Schlüssel haben! Falsch! Nur wenn es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde, kann der Vermieter einen Zweitschlüssel zurückbehalten. Aber auch dann darf er die Mietwohnung in aller Regel nicht betreten.
3. Präsentiert man drei Nachmieter, kommt man aus dem Mietvertrag! Falsch! Der Vermieter muss den Mieter grundsätzlich nicht aus dem Vertrag entlassen, egal wie viele Nachmieter er ihm vorstellt. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur wenige: Etwa, wenn im Vertrag eine Nachmieterklausel vereinbart wurde, die dem Mieter das Recht einräumt, einen neuen Mieter zu stellen. Oder es besteht ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters am vorzeitigen Vertragsende (z.B. wenn dieser aus beruflichen Gründen umziehen muss).
4. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung sofort räumen lassen! Falsch! Weigert sich der Mieter trotz fristgerechter und formell wirksamer Kündigung auszuziehen, muss er erst durch ein Gericht zur Wohnungsräumung verurteilt werden.
5. Bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters muss der Mieter sofort ausziehen! Falsch! Die Hürden für eine Eigenbedarfskündigung liegen sehr hoch. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder einen nahen Verwandten benötigt. Der Eigenbedarf darf zum Beispiel nicht schon bei Abschluss des Mietvertrages für den Vermieter „vorhersehbar“ gewesen sein. Das Bundesverfassungsgericht erwartet von Eigentümern, dass sie die Entwicklung für sich und ihre Familie über etwa 5 Jahre überschauen. Eltern von Teenagern müssen daher Wohnungsinteressenten auf die Möglichkeit von Eigenbedarf hinsichtlich ihrer Kinder hinweisen oder einen befristeten Mietvertrag mit den Mietern abschließen.
6. Nur Mängel am Wohnhaus berechtigen zur Mietminderung! Falsch! Auch „Einwirkungen von außerhalb“ auf die Wohnung können zur Mietminderung berechtigen. Als Mängel sind durch die Rechtsprechung beispielsweise starker Baulärm aus der Nachbarschaft (z.B. ca. 21 % Mietminderung bei Lärmbelästigung durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an einem Nachbarhaus) oder Gestank aus einer Nachbarwohnung durch ein Haustier (z.B. 33 % Mietminderung) anerkannt. Wichtig ist, dass der Mangel dem Mieter nicht schon bei Mietvertragsabschluss bekannt war. Denn dann entfällt grundsätzlich das Recht, die Miete zu mindern. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.meinmietrecht.de
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Freitag, 2. März 2012
Abänderung der eigenen Hausnummer durch Behördenentscheidung möglich?
Die Zuteilung einer Hausnummer ist kein begünstigender Verwaltungsakt. Sie begründet nach ihrem allein maßgeblichen Regelungsgehalt keine Rechte oder rechtlich erhebliche Vorteile. Die jeweilige Ordnungsbehörde kann daher die notwendigen Maßnahmen dazu treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Zuordnung und Nummerierung von Grundstücken liegt im öffentlichen Interesse; sie dient der leichteren Auffindbarkeit des Grundstücks und der Leichtigkeit des Verkehrs (OVG NRW, Beschluss vom 29.02.2012, Az: 5 A 353/11).
Rechtsanwalt Kotz Siegen - Verwatungsrecht
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Die Zuteilung einer Hausnummer ist kein begünstigender Verwaltungsakt. Sie begründet nach ihrem allein maßgeblichen Regelungsgehalt keine Rechte oder rechtlich erhebliche Vorteile. Die jeweilige Ordnungsbehörde kann daher die notwendigen Maßnahmen dazu treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Zuordnung und Nummerierung von Grundstücken liegt im öffentlichen Interesse; sie dient der leichteren Auffindbarkeit des Grundstücks und der Leichtigkeit des Verkehrs (OVG NRW, Beschluss vom 29.02.2012, Az: 5 A 353/11).
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Donnerstag, 1. März 2012
Verkehrssicherungspflichtverletzung – Vertretung durch Nachbarn – Haftung
Übernimmt ein Nachbar die Verkehrssicherungspflicht (Räum- und Streupflichten im Winter) für einen Grundstückseigentümer während dessen Urlaubs, so haftet der Grundstückseigentümer bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Nachbarn nicht, wenn der Nachbar über Jahre hinweg während der vergangenen Urlaube des Grundstückseigentümers immer zuverlässig geräumt und gestreut hat (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.02.2012, Az: 11 U 137/11).
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Übernimmt ein Nachbar die Verkehrssicherungspflicht (Räum- und Streupflichten im Winter) für einen Grundstückseigentümer während dessen Urlaubs, so haftet der Grundstückseigentümer bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Nachbarn nicht, wenn der Nachbar über Jahre hinweg während der vergangenen Urlaube des Grundstückseigentümers immer zuverlässig geräumt und gestreut hat (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.02.2012, Az: 11 U 137/11).
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