Schlagloch am Straßenrand – Haftet der Straßenbaulastträgers bei einem Unfall?
Ein Straßenbaulastträger (z.B. eine Gemeinde) haftet nicht immer, wenn sich ein Schlagloch am Straßenrand befindet und durch dieses ein Unfall verursacht wird bzw. Fahrzeugbeschädigungen eintreten (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.06.2011, Az.: 7 U 6/11). Nach Auffassung des OLG Schleswig, besteht z.B. keine Haftung bei untergeordneten Nebenstraßen, die sich in einem schlechten Zustand befinden.
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Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Donnerstag, 30. Juni 2011
Mittwoch, 29. Juni 2011
Online- Erbrechtsberatung
„Nichts ist gewisser als der Tod, nichts ist ungewisser als die Stunde“
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Autokaufvertrag – Rücktritt wegen unerheblichem Sachmangel möglich?
Besteht bei einem Fahrzeug ein Sachmangel, dessen Reparatur lediglich 1 % vom Kaufpreis beträgt, kann der Fahrzeugkäufer selbst bei mehrmaligen Reparaturversuchen nicht ohne weiteres den Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag erklären (BGH, Urteil vom 29.06.2011, Az: VIII ZR 202/10). Auf die Funktionsbeeinträchtigung des Fahrzeugs ist lediglich dann abzustellen, wenn der Mangel nur mit erheblichen Kosten oder gar nicht abstellbar ist, oder wenn die Ursache des Fahrzeugmangels ungeklärt ist.
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Besteht bei einem Fahrzeug ein Sachmangel, dessen Reparatur lediglich 1 % vom Kaufpreis beträgt, kann der Fahrzeugkäufer selbst bei mehrmaligen Reparaturversuchen nicht ohne weiteres den Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag erklären (BGH, Urteil vom 29.06.2011, Az: VIII ZR 202/10). Auf die Funktionsbeeinträchtigung des Fahrzeugs ist lediglich dann abzustellen, wenn der Mangel nur mit erheblichen Kosten oder gar nicht abstellbar ist, oder wenn die Ursache des Fahrzeugmangels ungeklärt ist.
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Schadensersatzansprüche WEG gegenüber einem Mieter
Die Schadensersatzansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einem Mieter wegen Beschädigungen der Mietsache verjähren innerhalb von 3 Jahren und nicht innerhalb von 6 Monaten nach § 548 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 29.06.2011, Az: VIII ZR 349/10).
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Die Schadensersatzansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einem Mieter wegen Beschädigungen der Mietsache verjähren innerhalb von 3 Jahren und nicht innerhalb von 6 Monaten nach § 548 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 29.06.2011, Az: VIII ZR 349/10).
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Dienstag, 28. Juni 2011
Straßenverschmutzung durch Verkehrsteilnehmer – Schadensersatzpflicht
Wird durch einen Verkehrsteilnehmer eine öffentliche Straße verschmutzt, so steht dem geschädigten Eigentümer der Straße, ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch sowie ein öffentlich-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch (bei einer öffentlichen Straße) hinsichtlich der anfallenden Straßenreinigungskosten gegenüber dem Verursacher zu (BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az.: VI ZR 184/10).
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Wird durch einen Verkehrsteilnehmer eine öffentliche Straße verschmutzt, so steht dem geschädigten Eigentümer der Straße, ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch sowie ein öffentlich-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch (bei einer öffentlichen Straße) hinsichtlich der anfallenden Straßenreinigungskosten gegenüber dem Verursacher zu (BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az.: VI ZR 184/10).
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Missbrauch der Notrufnummer 110
Wählt man im betrunkenen Zustand anlasslos die Notrufnummer 110 ohne sodann eine Äußerung zu tätigen, so stellt dies bereits einen strafbaren Missbrauch von Notrufen nach § 145 I Nr. 1, 1. Alt. StGB dar (OLG Bamberg, Beschluss vom 09.03.2011, Az.: 3 Ss 20/11).
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Wählt man im betrunkenen Zustand anlasslos die Notrufnummer 110 ohne sodann eine Äußerung zu tätigen, so stellt dies bereits einen strafbaren Missbrauch von Notrufen nach § 145 I Nr. 1, 1. Alt. StGB dar (OLG Bamberg, Beschluss vom 09.03.2011, Az.: 3 Ss 20/11).
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Montag, 27. Juni 2011
Berufsunfähigkeitsversicherung – Verschweigen einer Vorerkrankung
Verschweigen Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages eine Vorerkrankung (im vorliegenden Fall eine schwere Gastritis), kann die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2011, Az: 11 U 6/11). Fragen zu Vorerkrankungen müssen bei Abschluss von Versicherungsverträgen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden.
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Verschweigen Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages eine Vorerkrankung (im vorliegenden Fall eine schwere Gastritis), kann die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2011, Az: 11 U 6/11). Fragen zu Vorerkrankungen müssen bei Abschluss von Versicherungsverträgen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden.
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