Kreditkartenmissbrauch – Haftung des Karteninhabers
Wird mit der richtigen Geheimzahl missbräuchlich Geld abgehoben, muss die jeweilige Bank für eine Haftung des Karteninhabers beweisen, dass dies mit der Originalbankkarte des Karteninhabers erfolgt ist und nicht mit einer (ohne Kenntnis des Karteininhabers) von Dritten gefertigten Kartenkopie (BGH, Urteil vom 29.11.2011, Az: XI ZR 370/10).
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Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Mittwoch, 30. November 2011
Schadensersatzansprüche des Vermieters bei Beschädigung der Mietsache
Nach § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB beginnt die 6monatige Verjährungsfrist der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in dem Zeitpunkt, in dem er die Sache zurückerhält. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Rückgabe im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich eine Änderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, weil er erst durch die unmittelbare Sachherrschaft in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von etwaigen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache zu machen. Die Beendigung des Mietverhältnisses ist hingegen nicht Voraussetzung für den Beginn der kurzen Verjährung. Der Vermieter ist auch nicht dazu verpflichtet, die Mietsache jederzeit - sozusagen "auf Zuruf" – zurückzunehmen (BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az: VIII ZR 8/11).
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Nach § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB beginnt die 6monatige Verjährungsfrist der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in dem Zeitpunkt, in dem er die Sache zurückerhält. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Rückgabe im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich eine Änderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, weil er erst durch die unmittelbare Sachherrschaft in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von etwaigen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache zu machen. Die Beendigung des Mietverhältnisses ist hingegen nicht Voraussetzung für den Beginn der kurzen Verjährung. Der Vermieter ist auch nicht dazu verpflichtet, die Mietsache jederzeit - sozusagen "auf Zuruf" – zurückzunehmen (BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az: VIII ZR 8/11).
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Dienstag, 29. November 2011
Widerrufsrecht bei telefonischen Heizölbestellungen?
Das Widerrufsrecht ist bei telefonischen Heizölbestellungen nach § 312 d Abs.4 Nr.6 BGB ausgeschlossen, weil Gegenstand des Vertrages Heizöl und damit eine Ware ist, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Zwar nennt § 312 d Abs. 4 Nr. 6 beispielhaft vor allem Finanzdienstleistungen, die Aufzählung ist aber gerade nicht abschließend. Zu den in der Vorschrift genannten Waren gehören auch die an den Börsen gehandelten Rohstoffe. Der Ölpreis unterliegt erheblichen Schwankungen auf den Finanzmärkten, auf welche der Heizölverkäufer keinerlei Einfluss hat und die innerhalb kürzester Zeit auftreten können. In einem solchem Fall übernehmen beide Parteien das Risiko, dass sich ihre Einschätzung nachträglich als fehlerhaft erweist. Der Ausschluss des Widerrufsrechts rechtfertigt sich daraus, dass dem Heizölverkäufer dieses Risiko nicht einseitig aufgebürdet werden soll (LG Duisburg, Urteil vom 22.05.2007, Az: 6 O 408/06).
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Das Widerrufsrecht ist bei telefonischen Heizölbestellungen nach § 312 d Abs.4 Nr.6 BGB ausgeschlossen, weil Gegenstand des Vertrages Heizöl und damit eine Ware ist, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Zwar nennt § 312 d Abs. 4 Nr. 6 beispielhaft vor allem Finanzdienstleistungen, die Aufzählung ist aber gerade nicht abschließend. Zu den in der Vorschrift genannten Waren gehören auch die an den Börsen gehandelten Rohstoffe. Der Ölpreis unterliegt erheblichen Schwankungen auf den Finanzmärkten, auf welche der Heizölverkäufer keinerlei Einfluss hat und die innerhalb kürzester Zeit auftreten können. In einem solchem Fall übernehmen beide Parteien das Risiko, dass sich ihre Einschätzung nachträglich als fehlerhaft erweist. Der Ausschluss des Widerrufsrechts rechtfertigt sich daraus, dass dem Heizölverkäufer dieses Risiko nicht einseitig aufgebürdet werden soll (LG Duisburg, Urteil vom 22.05.2007, Az: 6 O 408/06).
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Verdacht auf gefährliche Erkrankung – Befunderhebungspflicht des Arztes
Bei dem Verdacht auf eine gefährliche Erkrankung muss der behandelnde Arzt deren Vorliegen zunächst ausschließen, bevor er die bestehenden Symptome des Patienten einer anderen, weniger gefährlichen Erkrankung zuordnen darf. Gibt es noch keine medizinisch standardisierte Behandlung des beim Patienten vorliegenden Krankheitsbildes, so muss der Arzt den Patienten nach dem Maßstab eines umsichten und vorsichtigen Arztes behandeln (KG Berlin, Urteil vom 24.10.2011, Az: 20 U 67/09).
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Bei dem Verdacht auf eine gefährliche Erkrankung muss der behandelnde Arzt deren Vorliegen zunächst ausschließen, bevor er die bestehenden Symptome des Patienten einer anderen, weniger gefährlichen Erkrankung zuordnen darf. Gibt es noch keine medizinisch standardisierte Behandlung des beim Patienten vorliegenden Krankheitsbildes, so muss der Arzt den Patienten nach dem Maßstab eines umsichten und vorsichtigen Arztes behandeln (KG Berlin, Urteil vom 24.10.2011, Az: 20 U 67/09).
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Montag, 28. November 2011
Ebay-Auktion – Grundpreisangabe in Angebotsübersicht
Bei eBay-Auktionen bei denen die Preisangabenverordnung gilt (Angebot von Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche. Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter anzugeben.), muss der Grundpreis der jeweiligen Waren bereits in der Angebotsübersicht mitgeteilt werden (LG Hamburg, Urteil vom 24.11.2011, Az: 327 O 196/11).
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Bei eBay-Auktionen bei denen die Preisangabenverordnung gilt (Angebot von Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche. Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter anzugeben.), muss der Grundpreis der jeweiligen Waren bereits in der Angebotsübersicht mitgeteilt werden (LG Hamburg, Urteil vom 24.11.2011, Az: 327 O 196/11).
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Mieteranspruch auf Wohnungsmodernisierung?
Der Vermieter ist - sofern die Mietvertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben - grundsätzlich nicht zur Wohnungsmodernisierung verpflichtet. Der Mieter hat auch grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen. Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf.
Die Entscheidung eines Vermieters, die an den Mieter vermietete Wohnung während der Dauer des Mietverhältnisses im bisherigen vertragsgemäßen Zustand zu belassen und etwaige Investitionen erst nach Beendigung des Mietverhältnisses im Zusammenhang mit einer Neuvermietung vorzunehmen, hält sich im Rahmen der ihm als Eigentümer zustehenden Befugnis, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren. Vor diesem Hintergrund stellt es auch keine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung eigener Rechte dar, dass wenn der Vermieter dem Mieter nicht gestattet, eine Heizungsanlage auf eigene Kosten in die Mietwohnung einzubauen (BGH, Urteil vom 14.09.2011, Az: VIII ZR 10/11).
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Der Vermieter ist - sofern die Mietvertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben - grundsätzlich nicht zur Wohnungsmodernisierung verpflichtet. Der Mieter hat auch grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen. Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf.
Die Entscheidung eines Vermieters, die an den Mieter vermietete Wohnung während der Dauer des Mietverhältnisses im bisherigen vertragsgemäßen Zustand zu belassen und etwaige Investitionen erst nach Beendigung des Mietverhältnisses im Zusammenhang mit einer Neuvermietung vorzunehmen, hält sich im Rahmen der ihm als Eigentümer zustehenden Befugnis, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren. Vor diesem Hintergrund stellt es auch keine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung eigener Rechte dar, dass wenn der Vermieter dem Mieter nicht gestattet, eine Heizungsanlage auf eigene Kosten in die Mietwohnung einzubauen (BGH, Urteil vom 14.09.2011, Az: VIII ZR 10/11).
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Freitag, 25. November 2011
Fahrtenbuchauflage – Erinnerungsvermögen an Fahrzeugführer
Nach § 31 a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann die Verwaltungsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig auf ihn zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Von einem Fahrzeughalter muss grundsätzlich erwartet werden, dass er Kontrolle darüber hat, wer sein Fahrzeug benutzt. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass das Erinnerungsvermögen des Halters mit dem Zeitablauf nachlässt und so längstens nach 2 Wochen seit Begehung des Verkehrsverstoßes die Kenntnis des Fahrzeugführers zum fraglichen Zeitpunkt erwartet werden kann (VG Augsburg, Urteil vom 29.11.2005, Az: Au 3 K 05.950).
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Nach § 31 a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann die Verwaltungsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig auf ihn zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Von einem Fahrzeughalter muss grundsätzlich erwartet werden, dass er Kontrolle darüber hat, wer sein Fahrzeug benutzt. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass das Erinnerungsvermögen des Halters mit dem Zeitablauf nachlässt und so längstens nach 2 Wochen seit Begehung des Verkehrsverstoßes die Kenntnis des Fahrzeugführers zum fraglichen Zeitpunkt erwartet werden kann (VG Augsburg, Urteil vom 29.11.2005, Az: Au 3 K 05.950).
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