Montag, 30. Januar 2012

Aufhebung einer lebenslangen Führerscheinsperre aufgrund Zeitablaufs
Der bloße Zeitablauf für sich alleine genügt auch nach 25 – 45 Jahren nicht zur Aufhebung einer lebenslangen Führerscheinsperre (AG Bochum, Beschluss vom 22.10.2010, Az: 29 AR 16/10).
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