Donnerstag, 26. Januar 2012

Nichtbenutzung eines Radwegs durch Radfahrer – Mitverschulden bei Unfall
Benutzt ein Radfahrer einen ausgewiesenen Radweg nicht und fährt stattdessen auf einer parallel zum Radweg verlaufenden Straße, so trägt er ein Mitverschulden, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, da es bei Benutzung des Radweges nicht zu einem Unfall gekommen wäre (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.10.2011, Az: 24 U 34/11).
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen