Dienstag, 10. Januar 2012

Diensthandy im Urlaub privat genutzt – fristlose Kündigung?
Arbeitnehmer die ihr Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat auf Kosten ihres Arbeitgebers nutzen (im Fall mit Kosten über 500 Euro), müssen mit einer fristlosen Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses rechnen (LAG Hessen, Urteil vom 25.07.2011, Az: 17 Sa 153/11). Arbeitgeber müssen keine kostenpflichtigen Privatgespräche ihrer Arbeitnehmer tragen.
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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