Mittwoch, 6. Oktober 2010

Schlagloch ? Haftung des Stra?nbaulasttr?rs

Ein Straßenbaulastträger muss die von ihm kontrollierten Strassen mindestens alle 2 Wochen auf entstandene Schlaglöcher überprüfen, um Gefahren von den Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Kommt er dieser Überprüfungspflicht nicht nach, so haftet er bei Verkehrsunfällen auf Schadensersatz (OLG Thüringen, Urteil vom 24.06.2009, Az: 4 U 67/09).
Rechtsanwälte Kotz
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Mietvertragskündigung durch gewerblichen Großvermieter – kein Anspruch auf Rechtsanwaltsgebühren

Kündigt ein gewerblicher Großvermieter ein Mietverhältnis in einfachen Fällen (z.B. wegen Zahlungsverzugs des Mieters), so muss er das Kündigungsschreiben selbst ohne anwaltliche Hilfe verfassen. Dies gilt selbst dann, wenn der gewerbliche Großvermieter nicht über eine Rechtsabteilung verfügt. Die anfallenden Anwaltsgebühren für die Verfassung des Kündigungsschreibens kann der gewerbliche Großmieter von den Mietern nicht als Verzugsschaden ersetzt verlangen (BGH, Urteil vom 06.10.2010, Az: VIII ZR 271/09).