Mittwoch, 6. Oktober 2010

Schlagloch ? Haftung des Stra?nbaulasttr?rs

Ein Straßenbaulastträger muss die von ihm kontrollierten Strassen mindestens alle 2 Wochen auf entstandene Schlaglöcher überprüfen, um Gefahren von den Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Kommt er dieser Überprüfungspflicht nicht nach, so haftet er bei Verkehrsunfällen auf Schadensersatz (OLG Thüringen, Urteil vom 24.06.2009, Az: 4 U 67/09).
Rechtsanwälte Kotz
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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