Parken im Halteverbot – Abschleppen stets zulässig
Ein ortsfremdes Fahrzeug welches in einem Halteverbot geparkt wird, darf auch ohne eine konkrete Behinderung stets abgeschleppt und umgesetzt werden, selbst dann, wenn der Grund für das bestehende Halteverbot nicht ersichtlich ist (VG Berlin, Urteil vom 18.08.2010, Az: VG 11 K 279.10).
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