Freitag, 15. Oktober 2010

Verkehrsunfall wegen Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen – Haftung Teilkasko?
Weicht ein Fahrzeugführer einem Eichhörnchen auf einer Strasse aus und wird sein Fahrzeug durch das Ausweichmanöver beschädigt, haftet die Teilkaskoversicherung für diesen „Wildunfall“ nicht, da ein Eichhörnchen nicht ein Haarwild ist (LG Coburg, Urteil vom 29.06.2010, Az: 23 O 256/09).
Rechtsanwälte Kotz - Siegen
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