Luftgitarre – Verletzung von Dritten auf der Tanzfläche
Stürzt ein Luftgitarrespieler auf der Tanzfläche und verletzt er hierbei anderer Personen, so haftet er diesen gegenüber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (OLG Hamm, Urteil vom 15.09.2009, Az: 9 U 230/08).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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