3 Schrauben des Arbeitgebers verschenkt – fristlose Kündigung?
Einem Arbeitnehmer der 3 Schrauben, welche im Eigentum des Arbeitgebers stehen (Wert: 0,28 Euro), an einen früheren Arbeitskollegen verschenkt, kann nicht fristlos gekündigt werden. Zwar kann eine Unterschlagung bzw. ein Betrug eines Arbeitnehmers den Arbeitgeber dazu berechtigten, ein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, jedoch muss immer der Einzelfall beachtet werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens, welcher bereits über 30 Jahre für den Arbeitgeber arbeitete (ArbG Bremen-Bremerhaven, Beschluss vom 21.10.2010, Az: 1 BV 47/10).
Rechtsanwälte Kotz - Siegen
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