Donnerstag, 7. Oktober 2010

Auffahrunfall – durch verbotswidriges Abbiegen des Vorrausfahrenden
Biegt ein Fahrzeugführer verbotswidrig über eine durchgängige Fahrstreifenbegrenzung nach links ab und kommt es hierdurch zu einem Auffahrunfall, so haftet der abbiegende Fahrzeugführer mit 25 % (Betriebsgefahr), da er durch sein Verhalten eine Mitschuld am Unfall trägt (AG Wuppertal, Urteil vom 27.04.2010, Az: 33 C 25/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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