Rücktritt vom Kaufvertrag bei Mängelfeststellung
Ein Käufer kann auch dann noch von einem geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten, wenn er zwar bei Aushändigung der Kaufsache deren Mangelfreiheit bestätigt, jedoch später einen Mangel feststellt, den er bei Übergabe nicht erkennen konnte (AG München, Urteil vom 22.10.2010, Az: 133 C 28852/08).
Rechtsanwälte Kotz - Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen