Dienstag, 12. Oktober 2010

Kleidervorschriften im Hotelrestaurant ein Reisemangel?
Bestehen in einem gehobenen Hotelrestaurant landestypische Kleidervorschriften (z.B. das Tragen langer Hosen), so müssen diese Kleidervorschriften vom jeweiligen Hotelgast akzeptiert werden. Im übrigen ist es auch jedermann geläufig, dass in südlichen Ländern gewisse Bekleidungsvorschriften gelten, die von den Reisenden hinzunehmen sind (AG München, Urteil vom 16.06.2010, Az: 223 C 5318/10).
Rechtsanwälte Kotz - Siegen
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