Besteht noch Winterreifenpflicht in Deutschland?
Nach Auffassung des OLG Oldenburg ist die in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung geregelte Winterreifenpflicht verfassungswidrig, da der einzelne Bürger nicht erkennen kann, welche Reifen als „ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen“ anzusehen sind (OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.07.2010, Az: 2 SsRs 220/09). Nach der Auffassung des OLG Oldenburg verstößt § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung daher gegen den gegen Bestimmtheitsgrundsatz und ist aus diesem Grunde verfassungswidrig. Da es sich bei der Straßenverkehrsordnung um eine Rechtsverordnung handelt, konnte das OLG Oldenburg § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung selbst als verfassungswidrig verwerfen. Jedoch Vorsicht! Die Regelung in der Straßenverkehrsordnung soll rechtzeitig zum Winteranfang 2010 „winter- und gerichtsfest†geändert werden!
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de
http://ping.fm/POFwY
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen