Dienstag, 26. Oktober 2010

Arbeitslosengeldsperre bei Führerscheinverlust als Berufskraftfahrer
Verliert ein Berufskraftfahrer aufgrund einer Alkoholfahrt seine Fahrerlaubnis und wird er sodann von seinem Arbeitgeber gekündigt, kann die Bundesagentur für Arbeit eine 12 wöchige Arbeitslosengeldsperre aussprechen (LSG Hessen, Urteil vom 26.10.2010, Az: L 6 AL 13/08).
Rechtsanwälte Kotz - Siegen
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57223 Kreuztal
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