Serviceheft bei Gebrauchtwagenkauf – Fehlen oder Fälschung stellt einen Mangel dar
Kauft man einen scheckheftgepflegten Gebrauchtwagen und fehlt sodann das Original-Serviceheft bzw. ist dieses gefälscht, so stellt dies einen erheblichen Fahrzeugmangel dar und der Verkäufer haftet dem Käufer auf Schadensersatz (LG Itzehoe, Urteil vom 04.06.2002, Az: 7 O 166/01).
Rechtsanwälte Kotz
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.info@ra-kotz.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen