Sonntag, 31. Oktober 2010

Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers – Verjährung

Urlaubsansprüche verjähren nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf innerhalb von 3 Jahren. Die jeweilige Verjährungsfrist beginnt am Ende des Urlaubsjahres. Für den Beginn der Frist ist es unerheblich, ob der Arbeitsnehmer arbeitsfähig oder arbeitsunfähig ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2010, Az: 12 Sa 650/10).
Rechtsanwälte Kotz - Siegen
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