Affenbiss im Zoo – Haftung des Zoobetreibers
Wird ein Besucher im Zoo in einem freien Affengehege durch einen Affen gebissen, so haftet der Zoobetreiber für den Biss nicht, wenn der Besucher zuvor auf die bestehenden Gefahren (mittels Schildern etc.) hingewiesen wurde (LG Magdeburg, Urteil vom 02.11.2010, Az: 10 O 1082/10).
Rechtsanwälte Kotz - Siegen
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