Tankkartenmissbrauch durch Arbeitnehmer – Betrug?
Arbeitnehmer die ihre dienstliche Tankkarte nicht zur Betankung ihres Firmenfahrzeugs etc. benutzen, sondern Fahrzeuge von Dritten betanken und die Tankbelege ohne Hinweis auf einen Missbrauch bei ihrem Arbeitgeber einreichen, begehen einen Betrug, da sie den vereinbarten Tankkartennutzungsrahmen überschreiten (OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2010, Az: 1 Ws 277/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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