Betriebsrente – Anrechnung der gesetzlichen Rente bei vorzeitigem Ruhestand
Geht ein Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand, so ist bei der Berechnung der Betriebsrente die abschlagsfreie gesetzliche Rente zugrunde legen, die er bei Erreichen der Rente erhalten hätte (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.2010, Az: 3 AZR 747/08).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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