Freitag, 5. November 2010

Pfandbonmissbrauch – fristlose Kündigung
Erstellt ein Arbeitnehmer manuell Pfandbons, um das diesbezügliche Pfandgeld seines Arbeitgebers zu unterschlagen, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer bereits mehrere Jahre beanstandungsfrei für den Arbeitgeber gearbeitet hat (ArbG Berlin, Urteil vom 29.09.2010, Az: 1 Ca 5421/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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