Fahrzeugkauf über eBay – Eigenschaftszusicherungen durch Ausstattungsbeschreibung
Die Ausstattungsbeschreibungen in der Artikelbeschreibung eines Fahrzeugs in einer Internetauktion bei dem Internetauktionshaus eBay stellen zugesicherte Eigenschaften des Fahrzeugs dar. Wird zwischen Fahrzeugverkäufer und Fahrzeugkäufer nach dem Auktionsgewinn durch den Fahrzeugkäufer nochmals ein schriftlicher Fahrzeugkaufvertrag geschlossen, kann sich der Fahrzeugkäufer bei fehlenden Fahrzeugausstattungen immer noch auf die Ausstattungsbeschreibungen in der Artikelbeschreibung in der Internetauktion berufen. Weicht die Ausstattung des gekauften Fahrzeugs ab, kann der Fahrzeugkäufer vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten (AG München, Urteil vom 11.12.2009, Az: 122 C 6879/09).
Rechtsanwälte Kotz
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57223 Kreuztal
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