Freitag, 19. November 2010

Aufsichtspflichtverletzung des getrenntlebenden Vaters
Ein Sozialversicherungsträger kann gegenüber einem getrenntlebenden Vater, dessen Kind aufgrund seiner Aufsichtspflichtverletzung einen schwerwiegenden Gesundheitsschaden erlitten hat, keine Ersatzansprüche nach § 116 SGB X BVerfG aus übergegangenem Recht geltend machen (Beschluss vom 12.10.2010, Az.: 1 BvL 14/09)
Rechtsanwälte Kotz
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen