Dienstag, 23. November 2010

Fußgängerhaftung bei Straßenüberquerung und Motoradfahrersturz

Achtet ein Fußgänger bei dem Überqueren einer Straße nicht auf ankommenden Verkehr z.B. einen Motorradfahrer und stürzt der Motorradfahrer aufgrund einer eingeleiteten Vollbremsung, haftet der Fußgänger selbst dann auf Schadensersatz, wenn der Motorradfahrer zu schnell gefahren ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.2010, Az: 4 U 425/09 – 120
Rechtsanwälte Kotz - Siegen
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