Neue Düsseldorfer Tabelle zum 30.11.2010
Am 30.11.2010 wurde eine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen steigt um 50,00 Euro auf nunmehr 950,00 Euro monatlich. Hinsichtlich des Ehegattenunterhalts steigt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen ebenfalls um 50,00 Euro auf 1.050 Euro monatlich. Beim Elternunterhalt steigt der monatliche Selbstbehalt von 1.400,00 Euro auf 1.500,00 Euro.
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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