Pommes und zwei Frikadellen des Arbeitgebers genommen - fristlose Kündigung?
Nimmt ein Arbeitnehmer verbotswidrig Pommes und zwei Frikadellen seines Arbeitgebers um diese zu essen, rechtfertigt dies noch keine fristlose oder ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer zuvor über Jahre hinweg beanstandungsfrei gearbeitet hat. Der Arbeitgeber hätte das Verhalten des Arbeitnehmers zuvor abmahnen müssen, bevor er eine Kündigung aussprach (LAG Hamm, Urteil vom 04.11.2010, Az: 8 Sa 711/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de
http://ping.fm/RtUeg
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen