Hund kann bei Misshandlung durch Besitzer sichergestellt werden
Misshandelt ein Hundebesitzer seinen Hund, so kann die Polizei den Hund sicherstellen und in einem Tierheim unterbringen. Die Polizei ist erst nach einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts dazu verpflichtet, den Hund an den Hundebesitzer wieder herauszugeben (VGH München, Beschluss vom 18.10.2010, Az: 10 C 10.2104 und 10 C 10.2099).
Rechtsanwälte Kotz - Siegen
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