Mittwoch, 3. November 2010

Fernabsatzverträge – Wertersatz bei Widerruf?
Prüft ein Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag die erhaltene Ware nur und widerruft er sodann den Fernabsatzvertrag, kann er von dem Verkäufer den vollen Kaufpreis zurückverlangen (BGH, Urteil vom 03.11.2010, Az: VIII ZR 337/09). Selbst wenn der Verbraucher die Ware zu erforderlichen Prüfungszwecken in Gebrauch nimmt, muss er im Falle eines Widerrufs des Fernabsatzvertrages keine Wertminderung an den Verkäufer zahlen.
Rechtsanwälte Kotz - Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen