Sonntag, 17. Oktober 2010

Betriebskostenabrechnung nach Personenzahl

Eine Betriebskostenabrechnung nach Personenzahl ist nicht deshalb unwirksam, weil die Gesamtpersonenzahl mit einem Bruchteil angegeben ist (BGH, Urteil vom 15.09.2010, Az: VIII ZR 181/09).
Rechtsanwälte Kotz
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