Dienstag, 27. September 2011

Brand in Schulküche – Haftung des Lehrers
Vergisst ein Lehrer, eine Kochplatte innerhalb der Übungsküche einer Schule auszuschalten (nach Zubereitung von Pommes Frites) und kommt es daraufhin zu einem Brand, muss der Lehrer die anfallenden Kosten des Feuerwehreinsatzes (hier: 1.420,80 Euro) selbst tragen (VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 27.09.2011, Az: 5 K 221/11.NW).
Rechtsanwälte Kotz - Verwaltungsrecht
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