Krankheitsbedingte Kündigung – Arbeitnehmerdiskriminierung?
Eine krankheitsbedingte Arbeitnehmerkündigung wegen häufiger Arbeitsunfähigkeitszeiten stellt keine Arbeitnehmerdiskriminierung dar. Das Unterlassen einer vorgeschriebenen betrieblichen Eingliederung führt auch nicht zur Unwirksamkeit einer aufgrund von Krankheitszeiten ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung und stellt ebenfalls keine Arbeitnehmerdiskriminierung dar (BAG, Urteil vom 28.04.2011, Az: 8 AZR 515/10).
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