Mobilfunktelefon mit Navigationssoftware – Hinweispflicht auf anfallende Kosten
Ein Mobilfunkanbieter muss bei einem verkauften Mobilfunktelefon den Käufer darauf hinweisen, dass bei der Aktualisierung der Navigationssoftware Kosten anfallen. Wird dieser Hinweis durch das Mobilfunkunternehmen nicht erteilt, so muss der Käufer die angefallenen Aktualisierungskosten nicht zahlen (OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2011, Az: 16 U 140/10).
Rechtsanwälte Kotz - Telefonrecht
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