Fehlalarm der Alarmanlage – Kosten für Polizeieinsatz
Tätigt eine Alarmanlage einen Fehlalarm und wird daraufhin die Polizei von unbeteiligten Dritten gerufen, können dem Alarmanlagenbetreiber die Kosten des unnötigen Polizeieinsatzes (im Fall 120 Euro) auferlegt werden (VG Neustadt, Urteil vom 22.08.2011, Az.: 5 K 414/11.NW).
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