Montag, 5. September 2011

Fehlalarm der Alarmanlage – Kosten für Polizeieinsatz
Tätigt eine Alarmanlage einen Fehlalarm und wird daraufhin die Polizei von unbeteiligten Dritten gerufen, können dem Alarmanlagenbetreiber die Kosten des unnötigen Polizeieinsatzes (im Fall 120 Euro) auferlegt werden (VG Neustadt, Urteil vom 22.08.2011, Az.: 5 K 414/11.NW).
Rechtsanwälte Kotz – Online-Rechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/jIDmy

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen