Arbeitsplatzkündigung bei privater Trunkenheitsfahrt?
Verliert ein Arbeitnehmer, der beim Arbeitgeber als Kraftfahrer angestellt ist, aufgrund einer privaten Trunkenheitsfahrt seine Fahrerlaubnis, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer (nach Auffassung des LAG Hessen sogar fristlos) kündigen (LAG Hessen, Urteil vom 01.07.2011, Az: 10 Sa 245/11).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/zoeAQ
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen