Dienstag, 25. Oktober 2011

Krankengeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Erkrankt ein Arbeitnehmer und ist er am letzten Arbeitstag seines Arbeitsverhältnisses noch arbeitsunfähig erkrankt, so steht ihm ab dem Folgetag weiterhin Krankengeld zu (LSG NRW, Urteil vom 14.07.2011, Az: L 16 KR 73/10; Revision vor dem BSG, Az: B 1 KR 19/11 R).
Rechtsanwälte Kotz - Sozialrechtsberatung
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