Mietvertragskündigung bei Falschangaben zur Beschädigung der Mietwohnung
Wird die Mietsache beschädigt (im Fall „fiel“ der Heizkörper von der Wand) und tätigt der Mieter in diesem Zusammenhang gegenüber dem Vermieter Falschangaben hinsichtlich der Schadensentstehung, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen der „Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses“ fristlos kündigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2011, Az: 24 U 102/10).
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