Internetgewerbeverzeichnis – Kosten und Vertragslaufzeit müssen klar erkennbar sein
Täuscht ein Anbieter eines Internetgewerbeverzeichnisses über die entstehenden Kosten seines Angebots oder sind die anfallenden Kosten nebst Vertragslaufzeit nicht im Aufnahmeformular klar erkennbar, so kann der Betroffene den geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (AG München, Urteil vom 07.04.2011, Az: 213 C 4124/11).
Rechtsanwälte Kotz - Internetrecht
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