Mittwoch, 9. November 2011

Abbruch einer eBay-Auktion vor Ablauf von 12 Stunden vor Versteigerungsende
Ein Verkäufer bei dem Internetauktionshaus eBay ist nicht dazu berechtigt, eine Auktion vor Ablauf von 12 Stunden vor Versteigerungsende abzubrechen, ohne das entsprechende Gründe (z.B. Diebstahl oder Zerstörung der angebotenen Ware) für einen Auktionsabbruch vorliegen (AG Hamm, Urteil vom 14.09.2011, Az: 17 C 157/11). Bricht ein Verkäufer bei dem Internetauktionshaus eBay eine eBay-Auktion einfach grundlos ab, macht er sich gegenüber dem Meistbietenden schadensersatzpflichtig.
Rechtsanwälte Kotz – Internetrecht
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57223 Kreuztal
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