Donnerstag, 17. November 2011

Verbrennungen durch umgefallenen „Coffee-to-go-Becher“ – Schadensersatzanspruch?
Bekommt man an einem „Drive in“-Schalter einen Kaffeebecher gereicht und stellt man sich diesen zwischen die Beine und weitere Sachen entgegenzunehmen, so hat man keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schnellrestaurant, wenn der Kaffeebecher umfällt und die Beine verbrüht (LG München I, Urteil vom 10.11.2011, Az.: 30 S 3668/11).
Rechtsanwälte Kotz - Schadensersatzberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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