Dienstag, 8. November 2011

Online-Partnerschaftsvermittlungsverträge – Kündigung
Online-Partnerschaftsvermittlungsverträge sind nicht – wie die klassischen Partnervermittlungsverträge - jederzeit kündbar, da es sich nicht um „Dienste höherer Art“ handelt. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bei den Online-Partnervermittlungsverträgen müssen daher von den Kunden eingehalten werden (AG München, Urteil vom 05.05.2011, Az: 172 C 28687/10).
Rechtsanwälte Kotz – Rechtsberatung
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